Insolvenzrecht

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens muss der Geschäftsführer ein Insolvenzverfahren einleiten. Jedoch stehen dem Unternehmer zur Lösung dieses Problems auch andere Möglichkeiten wie die Sanierung des Unternehmens oder die Restrukturierung der Schulden zur Verfügung. Deshalb ist es wichtig, im Fall der Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens eine richtige Entscheidung über die vernünftigste Lösung zu treffen. Bei einer natürlichen Person ist wichtig das Verfahren der Befreiung von Verpflichtungen und deren Restrukturierung. Wir beraten in Insolvenzfragen sowohl Schuldner als auch Gläubiger sowie Unternehmen und natürliche Personen.

Befreiung von Verpflichtungen
Haftung des Schuldners
Verantwortung des Leitungsorgans
Sanierung
Einleitung des Insolvenzverfahrens
Vertretung im Insolvenzverfahren