{"id":2144,"date":"2024-09-22T12:00:15","date_gmt":"2024-09-22T12:00:15","guid":{"rendered":"https:\/\/grandman.ee\/?p=2144"},"modified":"2024-09-22T12:00:15","modified_gmt":"2024-09-22T12:00:15","slug":"agenturvertraege-rechtlicher-schutz-des-agenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grandman.ee\/de\/agenturvertraege-rechtlicher-schutz-des-agenten\/","title":{"rendered":"Agenturvertr\u00e4ge: Rechtlicher Schutz des Agenten"},"content":{"rendered":"\n<p>Agenturvertr\u00e4ge sind eine eigenst\u00e4ndige Art von Auftragsvertr\u00e4gen, neben Makler- und Kommissionsvertr\u00e4gen. Betrachtet man jedoch die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Agenturvertrags, wird deutlich, dass der Gesetzgeber dem Agenten einen st\u00e4rkeren Schutz einger\u00e4umt hat als dem Bevollm\u00e4chtigten in einem gew\u00f6hnlichen Auftragsvertrag. Welche rechtlichen Schutzmechanismen stehen einem Agenten zur Verf\u00fcgung?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verg\u00fctung des Agenten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Da ein Agenturvertrag vorsieht, dass die Verg\u00fctung nach der Erbringung bestimmter Leistungen durch den Agenten gezahlt wird, entstehen in der Praxis oft Streitigkeiten dar\u00fcber, wann der Agent seinen Verg\u00fctungsanspruch geltend machen kann.<br>H\u00e4ufig zielt das unredliche Verhalten der anderen Vertragspartei darauf ab, maximalen Nutzen aus der Arbeit des Agenten zu ziehen und im letzten Moment, wenn alles f\u00fcr den Abschluss des Gesch\u00e4fts vorbereitet ist, die Dienste des Agenten abzulehnen und hinter dessen R\u00fccken zu agieren. Dabei wird eine Situation konstruiert, in der das Gesch\u00e4ft scheinbar scheitert oder das Interesse daran verloren geht, um das geplante Gesch\u00e4ft ohne Beteiligung des Agenten durchzuf\u00fchren.<br>Daher regeln die \u00a7\u00a7 678 Abs. 1 und 679 Abs. 1 des Schuldrechtsgesetzes, dass der Agent w\u00e4hrend der Laufzeit des Agenturvertrags Anspruch auf Verg\u00fctung hat, wenn der Auftraggeber die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen erf\u00fcllt, an dessen Zustandekommen der Agent mitgewirkt hat oder den er abgeschlossen hat. Dar\u00fcber hinaus sieht \u00a7 678 Abs. 2 des Schuldrechtsgesetzes vor, dass der Agent zus\u00e4tzlich zu den Bestimmungen in Abs. 1 auch dann Anspruch auf Verg\u00fctung hat, wenn er f\u00fcr ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Kundenkreis zust\u00e4ndig ist und Vertr\u00e4ge mit Personen aus diesem Gebiet oder Kundenkreis ohne seine direkte Beteiligung w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.<br>Ich m\u00f6chte auch einige weitere wichtige Artikel bez\u00fcglich der Verg\u00fctung des Agenten hervorheben. \u00a7 678 Abs. 3 des Schuldrechtsgesetzes besagt, dass der Agent auch Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr Vertr\u00e4ge hat, die nach Beendigung des Agenturvertrags abgeschlossen wurden, wenn er bei deren Zustandekommen vermittelt hat oder der Vertrag so vorbereitet wurde, dass sein Abschluss \u00fcberwiegend auf die T\u00e4tigkeit des Agenten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br>Nach \u00a7 679 Abs. 4 des Schuldrechtsgesetzes hat der Agent keinen Anspruch auf Verg\u00fctung, wenn der Vertrag aufgrund von Umst\u00e4nden, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erf\u00fcllt wird.<br>Gem\u00e4\u00df \u00a7 679 Abs. 5 des Schuldrechtsgesetzes hat der Agent jedoch auch dann Anspruch auf Verg\u00fctung, wenn der Vertrag aufgrund von Umst\u00e4nden, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erf\u00fcllt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich kam der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung Nr. 3-2-1-10-14 zu dem Schluss, dass, selbst wenn das Bestehen eines Agenturvertrags nicht nachgewiesen werden kann, zwischen den Parteien ein Auftragsvertrag bestehen k\u00f6nnte. In derselben Entscheidung f\u00fchrt der Oberste Gerichtshof aus, dass der Agent m\u00f6glicherweise das Recht hat, in Dokumente der Gegenpartei Einsicht zu nehmen, wenn diese seine Interessen und rechtliche Position betreffen. Der Agent kann die Vorlage von Dokumenten verlangen (z. B. Verhandlungsprotokolle, ausgestellte Rechnungen oder erteilte Bestellungen), zu denen er sonst keinen Zugang h\u00e4tte.<br>Obwohl die Position des Obersten Gerichtshofs logisch und im Wesentlichen korrekt ist, k\u00f6nnte es in der Praxis vorkommen, dass die Gegenpartei absichtlich die Herausgabe von Dokumenten verweigert, indem sie behauptet, die erforderlichen Informationen nicht zu haben. In solchen F\u00e4llen w\u00e4re es sinnvoll, die relevanten Unterlagen direkt bei den Kunden des Auftraggebers anzufordern, mit denen der Agent gearbeitet hat. Um eine effektive Verfahrensf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten, sollte die vom Obersten Gerichtshof vertretene Position in Verbindung mit anderen prozessualen Mitteln genutzt werden, um die Unwahrheiten der Gegenpartei aufzudecken und vor Gericht den eigenen Standpunkt zu beweisen.<br>Es ist auch wichtig, dass der Agenturvertrag in Bezug auf die Verg\u00fctung so klar und verst\u00e4ndlich wie m\u00f6glich formuliert ist. Dies hilft, Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden. Es sollte festgelegt werden, wann die Arbeit des Agenten als abgeschlossen gilt und damit zur Zahlung f\u00e4llig wird. Eine kompliziertere Situation entsteht, wenn die Parteien die H\u00f6he der Verg\u00fctung des Agenten nicht vereinbart haben. In einem solchen Fall wird eine angemessene Verg\u00fctung festgesetzt, was die Beweislast des Agenten erh\u00f6ht. Der Agent muss dann den markt\u00fcblichen Preis f\u00fcr eine vergleichbare Dienstleistung nachweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pfandrecht des Agenten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiteres Schutzrecht des Agenten ist das Pfandrecht, das ihm erm\u00f6glicht, bewegliche Gegenst\u00e4nde oder Wertpapiere des Auftraggebers, die ihm im Rahmen des Agenturvertrags \u00fcbergeben wurden, zu behalten. Au\u00dferdem kann der Agent das Pfandrecht auch auf Zahlungen Dritter aus\u00fcben, die er im Auftrag des Auftraggebers entgegengenommen hat.<br>Es ist wichtig, dass der Verg\u00fctungsanspruch oder die Erstattung von Aufwendungen des Agenten zum Zeitpunkt der Aus\u00fcbung des Pfandrechts f\u00e4llig ist. Nutzt der Agent das Pfandrecht ohne rechtliche Grundlage, kann der Auftraggeber Schadensersatz vom Agenten verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vertragsk\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Agent kann auch das Recht auf K\u00fcndigung des Vertrags als rechtliches Mittel nutzen. Bei ordentlicher K\u00fcndigung sollte der Agent die K\u00fcndigungsfristen beachten.<br>Erfolgt die K\u00fcndigung au\u00dferordentlich, muss der Grund f\u00fcr die Vertragsbeendigung angegeben werden.<br>Dar\u00fcber hinaus muss der Agent sicherstellen, dass die K\u00fcndigungsabsicht ordnungsgem\u00e4\u00df mitgeteilt wird. Obwohl das Gesetz eine m\u00fcndliche K\u00fcndigung zul\u00e4sst, m\u00fcsste der Agent in einem Streitfall den Beweis f\u00fcr die K\u00fcndigung erbringen. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die K\u00fcndigung schriftlich oder zumindest in einer reproduzierbaren Form (z. B. per E-Mail) erfolgen muss, ist diese Vereinbarung einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Recht des Agenten auf Abfindung und Schadensersatz bei Vertragsbeendigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Da der Agent seine Bem\u00fchungen in die F\u00f6rderung des Gesch\u00e4fts des Auftraggebers investiert und sozusagen als &#8222;Motor des Fortschritts&#8220; fungiert, reicht es nicht aus, den Vertrag einfach zu beenden und eine Schlussabrechnung zu erstellen. Daher sieht das Gesetz f\u00fcr den Agenten einen zus\u00e4tzlichen Schutz in Form einer Abfindung und eines Schadensersatzanspruchs vor.<br>\u00a7 688 Abs. 1 des Schuldrechtsgesetzes besagt, dass der Agent bei Beendigung des Agenturvertrags Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Agent f\u00fcr den Auftraggeber neue Gesch\u00e4ftsbeziehungen geschaffen oder bestehende Beziehungen wesentlich erweitert hat;<\/li>\n\n\n\n<li>der Auftraggeber auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin von diesen Beziehungen profitiert;<\/li>\n\n\n\n<li>der Agent sein Recht auf Verg\u00fctung verliert, das er bei Fortsetzung des Vertrags gehabt h\u00e4tte;<\/li>\n\n\n\n<li>die Zahlung der Abfindung unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde als gerecht erscheint.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 688 Abs. 3 des Schuldrechtsgesetzes schlie\u00dft die Zahlung einer Abfindung das Recht des Agenten auf Schadensersatz nicht aus oder beschr\u00e4nkt es nicht. Es gibt jedoch auch Einschr\u00e4nkungen hinsichtlich der Abfindung und des Schadensersatzes, wie in \u00a7 688 festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahl der rechtlichen Mittel zum Schutz der eigenen Rechte und Interessen bleibt immer der Vertragspartei \u00fcberlassen. Das Gesetz bietet dem Agenten verschiedene M\u00f6glichkeiten zum rechtlichen Schutz. Daher ist es wichtig, diese so effektiv wie m\u00f6glich zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Autor:<\/strong> Rechtsanwalt Ilya Zuev<br>Der Artikel wurde in der Zeitung <strong>&#8222;Delovye Vedomosti&#8220;<\/strong> ver\u00f6ffentlicht, www.dv.ee.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Agenturvertr\u00e4ge sind eine eigenst\u00e4ndige Art von Auftragsvertr\u00e4gen, neben Makler- und Kommissionsvertr\u00e4gen. 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