Der Verteidiger geht bei seiner Tätigkeit von Besonderheiten des konkreten Falls aus. Die gewählte Verteidigungstaktik muss mit Grundsätzen der Verteidigungsstrategie übereinstimmen.
Vor Gericht sprechen Staatsanwalt und Verteidiger auf Sprache der Beweise und gestellten Anträge. Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt haben das Recht auf Befragung von Zeugen sowie auf Vorlage und Untersuchung der Beweise. Das Gericht handelt als externer Vorgesetzter und verkündet sein Urteil im konkreten Fall auf Grundlage vorgelegter Beweise und Argumente.
Die Aufgabe des Staatsanwalts ist es, bezüglich des Falls seine Version darzulegen, und der Verteidiger hat die Anschuldigungen zurückzuweisen und die Argumente des Staatsanwalts in Frage zu stellen. Es gibt Fälle, wo der Staatsanwalt dem Verteidiger zustimmt und seine unbegründete Anklage widerruft.
Einige in der Prozessphase eines Strafverfahrens entstehen Fragen:
Welche Taktik und welche Strategie werden am erfolgreichsten funktionieren?
Welche Anträge müssen gestellt werden?
Welche Beweise sind im früheren Ermittlungsstadium von Ermittlern nicht gesammelt worden und bei welchen Anträgen lohnt es sich, diese im Gericht zu stellen?