Verwaltungsrecht

Entweder früher oder später, aber wahrscheinlich wird jeder Unternehmer mal mit den Staatsbehörden in Berührung kommen. Damit steht der Unternehmer im Rechtsverhältnis zur öffentlichen Verwaltung und die daraus entstehenden Probleme werden anders als die privatrechtlichen Probleme behandelt. Die Staatsbehörden schützen heftig öffentliche Interessen, egal ob in der Beantragung von Baugenehmigungen oder im Migrationsverfahren. Somit ist es äußerst wichtig, die Rechtsakte, die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmer und der öffentlichen Hand regeln, zu kennen und richtig zu interpretieren.


Anfechtung von Verwaltungsakten
Vertretung in den Verwaltungsorganen und vor Gericht
Verhandlungen mit den Verwaltungsorganen
Erstellung der verwaltungsrechtlichen Dokumente
Haftung des Staates