Veröffentlicht: aripaev.ee 11.04.2012. Autor: Rechtsanwalt Ilya Zuev
Soziale Netzwerke werden immer beliebter, und heutzutage gibt es nur wenige Menschen, die noch nicht mit ihnen in Berührung gekommen sind. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass – wie auch in der realen Welt – in der Cyberwelt Verbrechen begangen werden können. Zum Beispiel kann jemand unbefugt auf Ihre Website zugreifen und dort Daten verändern.
Auf den ersten Blick scheint es unmöglich, den Täter zu finden und Beweise gegen ihn zu sammeln. Selbst wenn der mutmaßliche Rechtsverletzer gefunden wird, sind die geltenden rechtlichen Vorschriften im Internet so komplex und teilweise widersprüchlich, dass die Verteidigung der eigenen Rechte vor einem Zivil- oder Strafgericht äußerst schwierig sein kann.
Die häufigste Rechtsverletzung im Internet ist in erster Linie die illegale Nutzung eines fremden Profils. In der Regel kann eine Person, die eine solche Verletzung begangen hat, zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden. Eine weitere häufige Verletzung des geistigen Eigentums ist die unrechtmäßige Nutzung einer Marke oder einer Domain sowie Urheberrechtsverletzungen, wie zum Beispiel das unerlaubte Kopieren eines Website-Designs. Wenn der durch eine solche Handlung verursachte Schaden erheblich ist (was bei Markenrechtsverletzungen häufig der Fall ist), kann sowohl von einer Straftat als auch von einem Schadensersatzanspruch die Rede sein.
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Verursachen eines Schadens nicht automatisch zu einer Haftung führt. Oder, um es im juristischen Sinne auszudrücken: Das Schwierigste bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Nachweis. Wenn Sie Opfer eines Internetverbrechens geworden sind, sollten Sie keine Zeit verlieren und sofort mit der Sammlung von Beweisen beginnen. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass jede Minute zählt, da die Person, die Ihre Rechte verletzt hat, möglicherweise jeden Moment alle Spuren ihrer Aktivitäten löschen könnte.
Der beste Beweis für eine Rechtsverletzung auf einer Website ist eine Kopie der Website als Dokumentenbeweis. Natürlich werden auch andere Beweise verwendet, zum Beispiel Zeugenaussagen. Allerdings ist die Wirksamkeit solcher Beweise aufgrund der besonderen Merkmale des Internets im Vergleich zu Dokumentenbeweisen erheblich geringer. Es fällt Zeugen zum Beispiel schwer, sich alle Details der Rechtsverletzung zu merken (die Position der Objekte auf der Seite vor und nach der Verletzung, der genaue Zeitpunkt der Entdeckung der Verletzung usw.), die für den Nachweis der Rechtsverletzung erforderlich sind. Daher können Zeugenaussagen in einem solchen Verfahren stark in Frage gestellt werden, was natürlich die Chancen verringert, dass der Streit zugunsten des Opfers beigelegt wird.
Daher muss selbst dann, wenn die Verletzung offensichtlich ist, deren Existenz dokumentiert werden (ein einfacher Ausdruck der Website auf dem Drucker oder ein Screenshot – das Speichern des gesamten Bildschirms oder eines bestimmten Teils davon als Bild) oder notariell beglaubigt werden, damit der Beweis mit allen erforderlichen Details versehen ist, einschließlich der Druckzeit. Die notarielle Beglaubigung einer Website ist ein unwiderlegbarer Beweis, obwohl das Gesetz nicht vorschreibt, dass ein Ausdruck einer Website notariell beglaubigt werden muss.
Was andere Beweise betrifft, die als gleichwertig mit Dokumentenbeweisen angesehen werden, so können Internetprotokolle verwendet werden. Ein Internetprotokoll ist ein automatisches Protokoll des Internetdienstanbieters, das alle Aktivitäten des Internetnutzers auf verschiedenen Servern aufzeichnet. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Internetsitzung einschließlich der IP-Adresse, die dem Benutzer vom Dienstanbieter zugewiesen wurde, sowie der Benutzerkennung zu speichern. Die Verwendung von Internetprotokollen kann insbesondere zur Identifizierung des Rechtsverletzers von Bedeutung sein, da sie aufzeichnen, wer wann welche Website besucht hat. Daher können Sie den Internetdienstanbieter auffordern, eine Kopie des Internetprotokolls vorzulegen, das von einem bevollmächtigten Vertreter des Internetdienstanbieters bestätigt werden muss.
In der Rechtsprechung werden auch Suchmaschinen als Beweise verwendet. Diese sind Programme, die das Internet scannen und nach neuen Websites suchen. Sie speichern die wichtigsten Daten der Website, das Erscheinungsdatum und eine kurze Beschreibung. So kann jede interessierte Person über die Suchmaschine die entsprechende Website finden. Oft gibt dies eine Antwort auf die Frage, wie leicht eine bestimmte Website zu finden ist. Als Beweismittel spielen Suchmaschinen eine Schlüsselrolle bei der Bestimmung des Schadensumfangs. Je beliebter die Website ist, desto höher kann der Schadenersatz gefordert werden.
Ein weiteres Beweismittel ist der Zähler, der Informationen darüber liefert, wie oft und wie viele Menschen die Website besucht haben. Der Zähler einer Website zeigt die Bedeutung der Website als Informationsquelle und ermöglicht es erneut, die Schadenshöhe zu bestimmen. Das Opfer sollte jedoch berücksichtigen, dass zur Vermeidung von Datenmanipulationen durch interessierte Personen die Informationen unmittelbar vor der Einreichung einer Klage gesammelt werden sollten.
Abschließend möchte ich betonen, dass Rechtsverletzungen im Internet nur dann nachgewiesen werden können, wenn das Opfer ab dem Zeitpunkt, an dem es von der Rechtsverletzung erfährt, richtig handelt. Dies ist notwendig, um Beweise zu sammeln und dem Rechtsverletzer nicht die geringste Möglichkeit zu geben, Zweifel aufkommen zu lassen. Das Wissen um die Methoden der Beweissicherung gibt dem Opfer in hohem Maße die Möglichkeit, ein erfolgreiches Gerichtsverfahren einzuleiten.