Wie man persönliche Ersparnisse und Vermögen in der Ehe schützt

Die Ehe bedeutet oft ein gemeinsames Leben und gemeinsames Vermögen, doch es ist vollkommen verständlich, dass beide Ehepartner persönliche Ersparnisse oder Besitztümer haben, die sie unabhängig vom gemeinsamen Eigentum behalten möchten. Der Schutz des persönlichen Vermögens hilft, Konflikte zu vermeiden und die finanzielle Unabhängigkeit zu sichern. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre persönlichen Ersparnisse und Ihr Vermögen während der Ehe sicher verwahren können.

1. Abschluss eines Ehevertrags

Eine der effektivsten Methoden, um persönliches Vermögen in der Ehe zu schützen, ist der Abschluss eines Ehevertrags. Das estnische Familiengesetz erlaubt es Ehepartnern, eindeutig festzulegen, welches Vermögen als gemeinsames Eigentum und welches als persönliches Eigentum gilt. Im Ehevertrag kann festgelegt werden:

  • welches Vermögen gemeinsames Eigentum ist (und im Falle einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird);
  • welches Vermögen persönliches Eigentum bleibt (und nicht aufgeteilt wird).

Ein Ehevertrag hilft, Vermögensstreitigkeiten zu vermeiden, und stellt sicher, dass persönliches Eigentum jedes Partners auch nach der Ehe in dessen Besitz bleibt.

2. Getrennte Konten und Dokumentation

Um persönliche Ersparnisse und Vermögenswerte zu schützen, empfiehlt es sich, diese auf separaten Bankkonten zu führen und deren Eigentum klar zu dokumentieren. Zum Beispiel:

  • Persönliches Bankkonto: Eröffnen Sie ein persönliches Konto, um Ersparnisse und Vermögen getrennt vom gemeinsamen Eigentum zu führen.
  • Dokumente und Quittungen: Bewahren Sie alle Dokumente auf, die das Eigentum an Vermögenswerten belegen (Kaufbelege, Schenkungsdokumente, Erbschaftspapiere). Dies hilft, zu beweisen, dass das Vermögen nur einem Ehepartner gehört und persönliches Eigentum ist.

Separate Konten und Belege erleichtern die Eigentumsklärung und ermöglichen im Bedarfsfall den Nachweis, dass das Vermögen während der Ehe nur einem Ehepartner gehörte.

3. Umgang mit vor der Ehe erworbenem Vermögen

In Estland wird Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, als persönliches Eigentum eingestuft. Um dies noch weiter zu sichern, können Sie im Ehevertrag festlegen, dass vor der Ehe erworbenes Eigentum persönlich bleibt. Es ist auch wichtig, Folgendes zu beachten:

  • Erbschaft und Geschenke: Während der Ehe erhaltene Erbschaften und Geschenke gelten automatisch als persönliches Eigentum, doch empfiehlt es sich, diese getrennt zu verwalten und die Dokumente aufzubewahren.

4. Was passiert mit einem Unternehmen in der Ehe?

Falls ein Ehepartner ein Unternehmen besitzt oder Anteile an einer Firma hält, kann ein Ehevertrag helfen, das Unternehmen und die damit verbundenen Einkünfte vom gemeinsamen Eigentum auszunehmen. Im Ehevertrag kann festgelegt werden, dass das Unternehmen und die damit verbundenen Erträge im Besitz des Gründers bleiben. Auf diese Weise bleibt das persönliche Eigentum geschützt, und es wird vermieden, dass das Unternehmen oder die damit verbundenen Einkünfte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

5. Einschaltung eines Notars und Anwalts

Für die Ausarbeitung eines Ehevertrags und die Klärung der Vermögensverhältnisse empfiehlt es sich, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen. Der Notar sorgt dafür, dass der Ehevertrag rechtlich gültig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Hinzuziehung eines Anwalts trägt ebenfalls dazu bei, dass jeder Ehepartner seine Interessen wahren kann und künftige Streitigkeiten vermieden werden.

Häufig gestellte Fragen

  1. Sollte jedes Ehepaar einen Ehevertrag abschließen?
    Ein Ehevertrag wird empfohlen, wenn die Vermögensverhältnisse klar geregelt und persönliche Ersparnisse geschützt werden sollen.
  2. Kann ein Ehevertrag geändert werden?
    Ja, Änderungen erfordern jedoch ebenfalls eine notarielle Beglaubigung.
  3. Bleibt vor der Ehe erworbenes Vermögen immer persönlich?
    Ja, nach dem Gesetz bleibt vor der Ehe erworbenes Vermögen persönlich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Erstreckt sich der Ehevertrag auf geerbtes Vermögen?
    Geerbtes Vermögen gilt als persönliches Eigentum, dies kann jedoch im Vertrag weiter spezifiziert werden.
  5. Wie lässt sich beweisen, dass Vermögen persönliches Eigentum ist?
    Bewahren Sie Quittungen und andere Dokumente auf, die den Ursprung des Vermögens belegen.

Falls Sie weitere Fragen zum Schutz des persönlichen Vermögens in der Ehe haben oder einen Ehevertrag abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an den vereidigten Anwalt Ilya Zuev zu wenden.