Wir beraten unsere Kunden und vertreten deren Interessen in allen baurechtlichen und Immobilienfragen. Unser Rechtsanwaltsbüro hat in diesem Bereich beeindruckende Erfahrungen mit den gelösten Fragen vorzuzeigen. Das Baurecht umfasst unter anderem die Fragen wie die Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, die Untervergabe, die technische Aufsicht, der Bauentwurf, die Inbetriebnahme des Objektes und die Einholung der nötigen Erlaubnisse. Die Immobilienfragen betreffen nicht nur die Interessen der unmittelbaren Teilnehmer des Bauvorhabens, sondern auch die Rechte und Interessen der Landbesitzer. Die unzureichende rechtliche Regelung führt häufig zu den Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern der Immobilien.
Bauverträge und Baudokumentation
Werkverträge und Unterverträge
Technische Aufsicht
Projektdokumentation
Haftung des Bauunternehmers
Aufhebung des Miteigentums